Zwangskonkurses


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · kon · kur · ses

Das Wort Zwangs­kon­kur­ses besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­kon­kur­ses trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­kon­kur­ses" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Zwangskonkurses“ ist die Genitivform von „Zwangskonkurs“. Ein Zwangskonkurs bezeichnet ein Verfahren, bei dem ein Insolvenzgericht auf Antrag eines Gläubigers das Vermögen eines Schuldners verwaltet und die Gläubiger aus einer gegebenen Vermögensmasse befriedigt werden. Dies kommt meist bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zum Tragen. Der Zwangskonkurs ist ein rechtlicher Schritt, um die finanziellen Verhältnisse eines zahlungsunfähigen Unternehmens oder einer Person zu regeln und die Ansprüche der Gläubiger zu sichern.

Beispielsatz: Der Unternehmen musste aufgrund finanzieller Schwierigkeiten einen Zwangskonkurs anmelden.

Vorheriger Eintrag: Zwangskonkursen
Nächster Eintrag: Zwangslage

 

Zufällige Wörter: aufgetroffenem einredeten Kompensator niedergeschriebenen paradiertest