Zwangspfand


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · pfand

Das Wort Zwangs­pfand besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­pfand trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­pfand" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zwangspfand ist ein Begriff aus dem Rechtssystem, der sich auf eine Sicherungsmaßnahme bezieht. Es handelt sich um ein Pfandrecht, das ohne Zutun des Schuldners entsteht, wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Das Zwangspfand ermöglicht dem Gläubiger, eine Immobilie oder ein anderes Vermögensgut des Schuldners zur Befriedigung seiner Forderungen zu verwenden. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Zwang“ (erkennbare Notwendigkeit) und „Pfand“ (Sicherungsrecht) zusammen. Es beschreibt somit eine rechtliche Handlung, die mit einem Zwang zur Sicherstellung von Forderungen verbunden ist.

Beispielsatz: Das Zwangspfand wurde auf das Auto gelegt, um die unbezahlten Schulden einzutreiben.

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