Zwangsräumung


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · räu · mung

Das Wort Zwangs­räu­mung besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­räu­mung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­räu­mung" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zwangsräumung bezeichnet die zwangsweise Evakuierung von Personen aus einem Wohnraum, meist aufgrund von Mietrückständen oder anderen vertraglichen Verpflichtungen. Diese Maßnahme erfolgt in der Regel durch Gerichtsvollzieher und Polizeikräfte, nachdem ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid erwirkt wurde. Zwangsräumungen haben häufig tiefgreifende soziale Auswirkungen auf die betroffenen Personen und können in sozialen Konflikten oder rechtlichen Auseinandersetzungen enden. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Zwang“ und „Räumung“ zusammen, wobei „Zwang“ die unfreiwillige Natur der Maßnahme betont.

Beispielsatz: Die Zwangsräumung der Wohnung sorgte für großes Aufsehen in der Nachbarschaft.

Vorheriger Eintrag: Zwangsprostitution
Nächster Eintrag: zwangsrekrutiert

 

Zufällige Wörter: entwendende Hydranten Tool vorausgeeiltes weitermacht