Zwangsverkaufs


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · ver · kaufs

Das Wort Zwangs­ver­kaufs besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­ver­kaufs trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­ver­kaufs" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Zwangsverkaufs" ist die Genitivform des Substantivs "Zwangsverkauf". Es bezeichnet den Verkauf von Eigentum, der gegen den Willen des Besitzers durchgeführt wird, häufig aufgrund von Schulden oder anderen rechtlichen Verpflichtungen. Oft erfolgt ein Zwangsverkauf durch gerichtliche Anordnung, um Gläubiger zu befriedigen. Das Verfahren wird in der Regel von einem Gerichtsvollzieher oder einer zuständigen Behörde durchgeführt. Typische Objekte sind Immobilien oder wertvolle Besitztümer, die zur Begleichung offener Forderungen verkauft werden müssen.

Beispielsatz: Der Zwangsverkaufsprozess wurde aufgrund der ausstehenden Zahlungen eingeleitet.

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